Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Polizei

Durch die Polizei werden Gebärdensprachdolmetschen bezahlt, wenn ein gehörloser Mensch dort einen Termin wahrnimmt. Diese Termine können z.B. sein:

  • Vorladung des gehörlosen Menschen
  • Anzeigeerstattung durch den gehörlosen Menschen
  • Vernehmung eines gehörlosen Menschen

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