Nach § 102 ff SGB IX unterstützt das Integrationsamt gehörlose Arbeitnehmer/-innen in allen Fragen rund um das Berufsleben. Auch hier kommen Gebärdensprachdolmetscher/-innen zum Einsatz. Das Integrationsamt kann auch Integrationsfachdienste mit der Beratung von gehörlosen Menschen beauftragen, die sich auf die Beratung von gehörlosen Menschen spezialisiert haben, so wie z.B. die Fachdienste für Hörgeschädigte.
Darüber hinaus werden durch das Integrationsamt nach § 102 Abs. 3 und 4 SGB IX i.V. m. § 17, 21, 24 und 27 SchwbAV Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher/-innen bezuschusst, die mit dem Arbeits- oder Berufsleben von gehörlosen Menschen zu tun haben.
Auch die Kosten für eine Arbeitsassistenz (dauerhafte Unterstützung durch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/-in am Arbeitsplatz) können nach § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV durch das Integrationsamt getragen werden. Ihr Einsatz muss der Sicherung eines bestehenden, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes dienen.