Im Normalfall müssen die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher beim Rechtsanwalt durch den gehörlosen Inanspruchnehmer selbst getragen werden. Doch auch gehörlose Menschen, die diese Kosten aus finanziellen Gründen nicht tragen können, haben das Recht auf barrierefreie Rechtsberatung. Nach dem Beratungshilfegesetz besteht hier ein Recht auf Beratungshilfe, die entweder beim Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden muss. Allerdings dürfen zur Bewilligung dieses Antrags bestimmte finanzielle Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.