Gehörlose Menschen haben im Einzelfall die Möglichkeit, bei einer kirchlichen Amtshandlung (einen Gebärdensprachdolmetscher) in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist dies nur möglich, sofern die kirchliche Amtshandlung in einer hörenden Gemeinde stattfindet und nicht durch einen gebärdensprachkompetenten Seelsorger durchgeführt werden kann. Die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher werden in diesem Fall von der Dafeg (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für evangelische Gehörlosenseelsorge) bzw. für katholische Bistumsangehörige vom Bistum Trier übernommen.
Solche kirchliche Amtshandlungen können unter anderm sein:
- Taufe
- Konfirmation / Kommunion
- Trauung (Hochzeit)
- Beerdigung