Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Krankenhaus

Gehörlose Menschen haben auch bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher, sofern dieser gebraucht wird. In diesem Fall – anders als bei einem ambulanten Krankenhausbesuch – übernimmt das jeweilige Krankenhaus die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann ein Gebärdensprachdolmetscher benötigt werden z.B. bei:

  •  Untersuchungen
  •  Besprechungen mit dem Arzt
  •  medizinischen Schulungen im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes (z.B. Diabetikerschulungen)
  •  Therapien im Rahmen des stationären Krankenhausaufenthaltes

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Anschrift

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
Carl-Spitzweg-Str. 30
67227 Frankenthal

Kontakt:
​Telefon: 0 62 33 / 34 58-14
Telefax: 0 62 33/ 304 99-76
E-Mail: LDZ [at] gehoerlose-rlp.de