Gehörlose Menschen haben auch bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher, sofern dieser gebraucht wird. In diesem Fall – anders als bei einem ambulanten Krankenhausbesuch – übernimmt das jeweilige Krankenhaus die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann ein Gebärdensprachdolmetscher benötigt werden z.B. bei:
- Untersuchungen
- Besprechungen mit dem Arzt
- medizinischen Schulungen im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes (z.B. Diabetikerschulungen)
- Therapien im Rahmen des stationären Krankenhausaufenthaltes